

Was im Todesfall als Erstes zu tun ist
Ganz gleich, ob Sie sich darauf vorbereiten konnten oder ein Todesfall unerwartet auftritt – er ist für Sie als Hinterbliebene immer eine Ausnahmesituation. Welche ersten Schritte sind nun wichtig? Welche Dokumente benötigen wir als Erstes? Hier informieren wir Sie dazu.
Rufen Sie zuerst einen Arzt an
Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, rufen Sie als Erstes Ihren Hausarzt an. Erreichen Sie ihn nicht (zum Beispiel nachts), informieren Sie unter der Nummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der dann einen diensthabenden Arzt schickt. Nur ein Arzt darf die Todesbescheinigung ausstellen.
Tritt der Tod in einer Institution wie Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein, verständigt das dortige Pflegepersonal den Arzt. Danach wird man Sie informieren.
Rufen Sie als Nächstes uns an
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter dieser Nummer 030 - 723 23 880: Wir sind von unserem Bestattungshaus in Marienfelde aus in wenigen Minuten bei Ihnen. Gemeinsam besprechen wir zunächst organisatorische Themen, wie erforderliche Dokumente und die Überführung. Im zweiten Schritt geht es dann in aller Ruhe darum, eine schöne, individuelle Trauerfeier nach Ihren Wünschen zu gestalten.
Formalitäten? Lassen Sie das unsere Sache sein.
Niemand möchte sich im akuten Todesfall um Formalitäten kümmern. Weil es gerade dann aber notwendig ist, erledigen wir das für Sie.

Wichtige Unterlagen vorab zusammenstellen
Es liegt uns am Herzen, dass Sie in Ruhe trauern können und sich nicht mit Papierkram befassen müssen. Es hilft uns jedoch, wenn Sie einmal die wichtigsten Unterlagen zusammenstellen. Falls der Tod eines Angehörigen zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit erwartbar ist, empfehlen wir, das schon im Vorfeld zu machen. Keine Sorge: Schaffen Sie es nicht, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne dabei.
Wir benötigen in der Regel:
Personalausweis des Verstorbenen
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Geburtsurkunde des Verstorbenen
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Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
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Familienstammbuch, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
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Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
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Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
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Rentennummer/n
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Gesundheitskarte der Krankenkasse
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Wenn vorhanden: relevante Versicherungspolicen
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Wenn vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag und Grabdokumente/Grabbrief